Private Wallbox: Förderung ab 2022 nur noch für Unternehmen

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„Private“ Wallbox: Förderung ab 2022 nur noch für Unternehmen

Bis 2021 konnten auch Privatmenschen die Wallbox-Förderung beim Bund beantragen. Doch der Fördertopf dafür ist erschöpft und ist bis dato auch nicht neu aufgestockt worden. Stattdessen sind nun Unternehmen, Kommunen und Co. an der Reihe, sich bei der Installation von privaten Ladepunkten bezuschussen zu lassen. Und privat meint hier nicht den Privatmensch, sondern den banalen wie offensichtlichen Knackpunkt der Förderung: Die Ladestation muss privat und darf nicht öffentlich zugänglich sein. Dazu zählt nicht nur die Ladestation an sich, sondern auch der Anschluss sowie die „notwendigen Nebenarbeiten“ an Gebäuden oder Ähnlichem für die Bereitstellung des Stellplatzes. Die entsprechende Station muss außerdem neu sein.

Voraussetzung für die Förderung ist darüber hinaus, dass die Ladestation eine Ladeleistung von 22 kW (bei Privatpersonen waren es 11 kW) besitzt, sowie intelligent steuerbar ist, sprich mit anderen Komponenten innerhalb des Stromnetzes kommunizieren kann. Weiterhin muss die private Station ihre Ressourcen ausschließlich aus erneuerbaren Energien beziehen.

Zu beachten ist, dass das entsprechende Gebäude bereits bestehen muss. Wer noch baut, erhält keine Förderung. Dieser Umstand ändert sich jedoch, sobald das Gebäude in Benutzung geht, also beispielsweise ein Unternehmen in das Haus einzieht. Dann wird auch dieses als bestehendes Gebäude gewertet.

 

Was muss bei der Förderung beachtet werden?

Den Zuschuss für private Ladestation für Unternehmen, Kommunen und Co. kannst du über das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Förderung als solche funktioniert wie ein Investitionszuschuss, sodass der Förderbetrag direkt auf dein Bankkonto überwiesen wird. Der Bund setzt den Zuschuss dabei unabhängig von den Gegebenheiten auf 900 Euro an. Allerdings musst du den Antrag bei dem KfW vor der Bestellung der Ladestation im entsprechenden Zuschussportal beantragen. Das Institut ermittelt anhand folgender Kriterien, ob du die Förderung erhältst:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Pro Ladepunkt kannst du den Zuschuss in Höhe von 900 Euro bekommen. Die Anzahl der Stationen, die du planst, kannst du direkt im Antrag angeben. Zu beachten ist allerdings, dass die Gesamtkosten die Förderung übersteigen müssen, da du sonst keine Förderung erhältst. Das heißt: Liegen die Gesamtkosten beispielsweise bei 700 Euro, gehst du leer aus. Liegt der Betrag bei 950 Euro oder mehr, erhältst du den Zuschuss. Bei Unternehmen muss der Betrag über 1.285,71 Euro liegen, damit das Programm greift. Zeitgleich kannst du neben der Förderung für private Ladepunkte auch weitere Bezuschussungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel für die Installation einer Photovoltaik-Anlage oder wenn du dein Haus gegen Einbruch schützen willst.

Ist der Förderungsantrag genehmigt, musst du einige Dokumente bei dem KfW einreichen. Privatpersonen müssen mitunter deine Identität, die Rechnung sowie die Installation der Ladestation nachweisen. Mehr Informationen zum Prozess findest du auf dem Zuschussportal des KfW.

Wer kann bei privaten Ladestationen bezuschusst werden?

Bis Ende 2021 schloss die Förderung Unternehmen wie auch beispielsweise Kirchen, Verbände oder kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts aus. Diese konnten keinen Antrag auf Förderung stellen. Die neue Regierung ändert das ab diesem Jahr allerdings, sodass ab sofort auch Unternehmen (auch Freiberufler und gemeinnützige Organisationen) sowie Kommunen Förderanträge bei der KfW einreichen können (Zuschuss 441). Wichtig zu wissen ist hier, dass man hier ebenso nur Firmen- und Privatwagen laden darf.