Förderung bis Jahresende beantragen

Allgemein

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ fördern wir Lade­stationen an Stell­plätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahr­zeuge sowie privat genutzte Fahr­zeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätig­keiten im Sinne des EU-Beihilfen­rechts.

Gefördert werden:

  • der Kaufpreis einer neuen Lade­station mit maximal 22 kW Lade­leistung pro Lade­punkt, inklusive Batterie­speicher
  • die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Lade­station, inklusive aller Installa­tions­arbeiten

Link: Ladestation Förderung