Förderung bis Jahresende beantragen
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ fördern wir Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Gefördert werden:
- der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher
- die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Link: Ladestation Förderung